Erweiterungsprüfung: Nordrhein-Westfalen

Latinum, Graecum, Hebraicum nachholen in NRW

Studierende in Nordrhein-Westfalen (NRW), welche das Latinum, Graecum oder Hebraicum nachholen wollen, können die Erweiterungsprüfung (zur Erweiterung eines bereits erworbenen Abiturzeugnisses) in Latein, Griechisch und Hebräisch zum Erwerb des Latinums, Graecums oder Hebraicums bei der dortigen Schulbehörde absolvieren.

 

Unsere Latinum-Intensivkurse, Graecum-Intensivkurse und Hebraicum-Intensivkurse bereiten auf diese Prüfungen gezielt vor. Wesentliche Informationen zur Latinums-, Graecums- und Hebraicumsprüfung, zur Anmeldung sowie zu Prüfungsterminen finden Sie unterhalb.

Videokurse, Dualkurse & Live-Onlinekurse

zum Starttermin der Wahl oder in den Semesterferien

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir versuchen, die Informationen bezüglich Zulassungsvorrausetzungen, Prüfungsterminen sowie Ansprechpartnern aktuell zu halten. Es ergeben sich allerdings immer wieder Änderungen bzw. Neuerungen, weshalb wir Sie bitten, sich immer individuell bei den zuständigen Behörden über den aktuellen Stand und Ihre Prüfungsmöglichkeiten zu informieren.

Prüfungsorte: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster u. a.

Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum, Graecum oder Hebraicum in NRW sind zuständig:

1. Bezirksregierung Arnsberg (Bochum, Dortmund, Siegen)

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48/Schulrecht
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg

 

Ansprechpartnerin: Frau Arnrich
Tel.: 02931 / 82 - 3482 oder 3275

 

Sämtliche Formulare

 

Informationen:

Die Erweiterungsprüfung ergänzt das Abiturzeugnis um die Anerkennung des

  • Latinum / Kleines Latinum
  • Graecum
  • Hebraicum

Dadurch werden Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch nachgewiesen, die für einige Studiengänge erforderlich sind.

 

Website der Bezirksregierung Arnsberg mit Informationen und Prüfungsterminen:

Homepage

 

 

Nächste Prüfungstermine:

Die Prüfungen finden im Regierungsbezirk Arnsberg in der Regel zweimal im Jahr statt. Und zwar im Frühjahr und im Herbst.

 

Frühjahr 2023:

Latein

Reinoldus- und Schiller Gymnasium Dortmund: 03.03.2023 (schriftlich), 13.03.2023 - 31.03.2023 (mündlich)

Anmeldeschluss: 15.01.2023 & 15.07.2023

 

Griechisch:

Ruhr-Universität Bochum: wird nicht angeboten

 

Griechisch koiné:

Ruhr-Universität Bochum: 04.03.2023 (09:00 – 14:00 Uhr) (schriftlich)

18.03.2023, 25.03.2023, (01.04.2023) (mündlich)

Anmeldeschluss: 15.01.2023

 

Hebräisch:

Ruhr-Universität Bochum: Termin folgt

Anmeldeschluss: 15.12.2022

 

Herbst 2023:

Latein

Reinoldus- und Schiller Gymnasium Dortmund: 25.08.2023 (schriftlich), 04.09.2023 - 22.09.2023 (mündlich)

Anmeldeschluss: 15.07.2023

 

Griechisch:

Ruhr-Universität Bochum: Termin folgt 

Anmeldeschluss: 15.07.2023

 

Griechisch koiné:

ob ein Termin im Herbst 2023 angeboten wird, ist nicht bekannt

Anmeldeschluss: 15.07.2023

 

Hebräisch:

 

Ruhr-Universität Bochum: Termin folgt

Anmeldeschluss: 04.06.2023

 

 

aktuelle Information von der Website der Bezirksregierung Arnsberg:

"Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, dass an der Erweiterungsprüfung im Regierungsbezirk Arnsberg nur folgender Personenkreis teilnehmen kann:

  • Schüler*innen im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung (Schule muss in unserem Bezirk liegen.)
  • Studenten, die die Hochschulreife bereits erworben haben, jedoch die für den Erwerb der Lehrbefähigung in verschiedenen Fächern als Prüfungsvoraussetzungen geforderten Lateinkenntnisse, Griechischkenntnisse oder Hebräischkenntnisse noch nicht nachgewiesen haben.
    An den Prüfungen können auch Studierende teilnehmen, die diese Berechtigung im Rahmen ihres Studiums zu einem anderen Zweck benötigen. Daraus ergibt sich, dass eine Zulassung grundsätzlich nur dann erfolgen kann, wenn eine Einschreibung für das aktuelle Semester – in dem die jeweilige Prüfung stattfindet – vor dem Anmeldeschluss bereits erfolgt ist und die Prüfung erforderlich ist.
    Des Weiteren  muss der Studienort oder der Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Arnsberg sein (Ausnahmen hiervon sind nicht möglich).

Alle anderen können keine Zulassung zur Erweiterungsprüfung bekommen."

 

Hinweis:

"Wenn Sie im Regierungsbezirk Arnsberg wohnen oder an einer Hochschule eingeschrieben sind, die Erweiterungsprüfung aber außerhalb (z. B. Berlin) absolvieren wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nähere Informationen und Anträge für die Zulassung zur Prüfung oder Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie unter Downloads."

2. Bezirksregierung Detmold (Paderborn, Bielefeld)

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

 

Ansprechpartnerin: Frau Schuchard
Tel.: 05231 / 71 48 17
E-Mail: poststelle@brdt.nrw.de

 

Website der Bezirksregierung Detmold mit Informationen und Prüfungsterminen

Merkblatt & Antragsformular (unter "Erweiterungsprüfungen")

 

Prüfungstermine 2023:

Die Prüfungen finden im Regierungsbezirk Detmold zweimal im Jahr statt: im Frühjahr und im Herbst.

 

Latein

Paderborn: 03.03.2023 (schriftlich), 13.03.2023 bis 31.03.2023 (mündlich)

Bielefeld: 25.08.2023 (schriftlich), 04.09.2023 bis 22.09.2023 (mündlich)

 

Griechisch

Paderborn: 04.03.2022 (schriftlich), 14.03.2022 bis 08.04.2022 (mündlich)

Bielefeld: 09.08.2022 (schriftlich), 12.09.2022 bis 16.09.2022 (mündlich)

 

Hebräisch wird im Regierungsbezirk Detmold nicht durchgeführt, für Hebräischprüfungen an die Bezirksregierung Köln wenden

 

Anmeldeschluss für alle Prüfungstermine ist jeweils 6 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung.

 

 

Informationen von der Website der Bezirksregierung Detmold:

"Wir weisen darauf hin, dass an der Erweiterungsprüfung im Regierungsbezirk Detmold nur folgender Personenkreis teilnehmen kann:

  • Schüler/innen im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung (Schule muss im Regierungsbezirk Detmold liegen).
  • Studenten, die die Hochschulreife bereits erworben haben, jedoch die für den Erwerb der Lehrbefähigung in verschiedenen Fächern als Prüfungsvoraussetzungen geforderten Lateinkenntnisse, Griechischkenntnisse oder Hebräischkenntnisse noch nicht nachgewiesen haben.
    An den Prüfungen können auch Studierende teilnehmen, die diese Berechtigung im Rahmen ihres Studiums zu einem anderen Zweck benötigen. Daraus ergibt sich, dass eine Zulassung grundsätzlich nur dann erfolgen kann, wenn eine Einschreibung für das aktuelle Semester – in dem die jeweilige Prüfung stattfindet – vor dem Anmeldeschluss bereits erfolgt ist und die Prüfung erforderlich ist.
    Des Weiteren muss der Studienort oder der Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold liegen (Ausnahmen hiervon sind nicht möglich)."

"Weitere Personen können keine Zulassung zur Erweiterungsprüfung bekommen.

Wenn Sie im Regierungsbezirk Detmold wohnen oder an einer Hochschule/Universität eingeschrieben sind, die Erweiterungsprüfung aber außerhalb des Regierungsbezirks absolvieren wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung."

3. Bezirksregierung Düsseldorf (Duisburg, Essen, Wuppertal)

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 43
Fischerstraße 10
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

 

Ansprechpartnerin: Frau Weiher
Tel.: 0211 / 475 - 4324
E-Mail: gabriele.weiher@bezreg-duesseldorf.nrw.de

 

Website der Bezirksregierung Düsseldorf

Merkblatt Latinum (PDF)

Merkblatt zu Erweiterungsprüfungen (PDF)

Anmeldevordruck Erweiterungsprüfungen (PDF)

Anforderungsprofil zu den Erweiterungsprüfungen (PDF)

Meldebogen für die zentrale Prüfung zum Erwerb des Graecums/Hebraicums (PDF)

Meldebogen für die zentrale Latinumsprüfung (PDF)

 

angebotene Prüfungen:

  • Latinum
  • Kleines Latinum
  • Graecum
  • Hebraicum

 

Prüfungstermine 2023:

Die Prüfungen finden zweimal jährlich im Februar/März sowie Ende August/September/Anfang Oktober statt. Der Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr ist jeweils der 15. Januar, für die Prüfungen im Herbst jeweils der 15. Juli.

Bitte erkundigen Sie sich nach den genauen Prüfungsterminen bei der Bezirksregierung.

4. Bezirksregierung Köln (Bonn, Aachen)

Bezirksregierung Köln
Dezernat 43
Zeughausstraße 2-10
50606 Köln

Ansprechpartner: Herr Dr. Beyer
Tel.: 0 221-147 2574

 

Studierende oder Wohnende in Köln oder den anderen für die Bezirksregierung Köln zuständigen Städten fügen dem Antrag eine Bestätigung des Wohnsitzes oder die Immatrikulationsbescheinigung hinzu.
Studierende anderer Bundesländer werden zur Prüfung zugelassen. Eingereicht muß hierbei mitsamt dem Antrag eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung".

 

Des weiteren muß mit dem Antrag eingereicht werden:

  1. eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses
  2. Bericht über die Vorbereitung auf die Prüfung (z.B. autodidaktisch, Kursbesuch)
  3. Studienbescheinigung

 

angebotene Prüfungen:

  • Kleines Latinum
  • Latinum
  • Graecum
  • Hebraicum

 

Informationen zur Erweiterungsprüfung auf der Website der Bezirksregierung Köln

Merkblatt

Anmeldeformular

Prüfungstermine 2023 (PDF)

 

Merkblatt Anforderungen Latinum, Kleines Latinum (PDF)

Merkblatt Anforderungen Graecum (PDF)

Merkblatt Anfoderungen Hebraicum (PDF)

 

Prüfungstermine 2023:

Die Prüfung findet in der Regel zweimal im Jahr statt (Februar/März und August/September).

Anmeldeschluß: 15. Januar & 15. Juli eines jeden Jahres

 

Frühjahr 2023:

Kleines Latinum, Latinum: 23.02.2023 (schriftlich)

Graecum: 24.02.2023 (schriftlich)

mündliche Prüfungen: 27.03.2023 bis 31.03.2023 (Kleines Latinum, Latinum und Graecum)

 

Herbst 2023:

Kleines Latinum, Latinum: 24.08.2023 (schriftlich)
Graecum: 25.08.2023 (schriftlich)

mündliche Prüfungen: 25.09.2023 bis 29.09.2023 (Kleines Latinum, Latinum und Graecum)

5. Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
Albrecht-Thaer-Str. 9
48128 Münster

 

Ansprechpartner: Frau Termathe oder Herr Beer
Tel.: 0251 / 411 - 4406 oder 411 - 4111
E-Mail: reinhild.termathe@brms.nrw.de oder reinhard.beer@brms.nrw.de

 

Merkblatt (PDF)

Anmeldeformular (PDF)

Informationen zur Anmeldung & Prüfungstermine (Website Bezirksreg. Münster)

Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF)

 

Prüfungstermine Sommer/Herbst 2023:

 

Latinum

  • noch nicht bekannt

Graecum

  • noch nicht bekannt

Hebraicum

  • noch nicht bekannt

 

Mündlicher Teil

Latinum

  • noch nicht bekannt

Graecum

  • noch nicht bekannt

Hebraicum

  • noch nicht bekannt

 

Anmeldeschluss ist immer 6 Wochen vor dem Prüfungstermin.

100 € Rabatt bis 13. Mai 2024

Bei Anmeldung bis zum 13. Mai 2024 zu unseren Dualkursen im Frühjahr 2024 erhalten Sie 100 €  "Frühbucher-Rabatt".

Videokurse: Kursstart jederzeit möglich

Außerhalb der fixen Kurstermine der Live-Onlinekurse können unsere Intensivkurse jederzeit als Videokurse wahrgenommen werden. Der Kursstart ist jederzeit möglich.

Teilnehmerstimmen

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